Aktuelles

Aus aktuellem Anlass ein Blick zurück: Hier die Antwort der Grünen ( Biggi Bender ) auf meine Anfrage aus dem Jahr 2007!  Wir meinen, wir denken, wir glauben! Das einzige, was wir wissen, ist, das spätestens Ende 2009 das Fremd- und Mehrbesitzverbot mit dem Urteil aus Luxemburg fällt ( siehe unten )! Beim Bau jeder Landesstrasse wird da mehr Folgenabschätzung verlangt, als bei dieser wesentlichen Säule der Daseinsfürsorge in der BRD! Herr Trittin hat bei aller Wirtschaftskompetenz nicht verstanden, das es hier im wesentlichen um einen grundlegenden Versorgungsauftrag in einer zunehmend alternden Gesellschaft geht, und dies zu wirtschaftlichen Bedingungen.  Norbert Mertens

Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihren Anruf bei meiner Kollegin Frau Spiegel. Im Gespräch haben Sie unsere Position zur Liberalisierung des Apothekenmarktes kritisiert. Sie befürchten, dass durch die Einführung von Apothekenketten, homöopathische Arzneimittel vom Markt verdrängt werden.

Wir Grünen halten mehr Wettbewerb innerhalb des Gesundheitswesens für dringend erforderlich. Und dies nicht als Selbstzweck, sondern um die zusätzlichen Belastungen, die auf unser Gesundheitswesen und die in ihm Versicherten zukommen, überhaupt bewältigen zu können. Wettbewerb ist aus unserer Sicht der geeignete Hebel, um wichtige Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen zu können. Und er ist das beste Verfahren zur Findung der Innovationen, die unser Gesundheitswesen braucht, um auch qualitativ in einer sich schnell ändernden Gesellschaft leistungsfähig zu bleiben.

Mehr Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen kann nur gelingen, wenn wir die kollektiven Vertragssysteme auf Kassen- und Anbieterseite im Gesundheitssystem auflockern. Das gilt natürlich auch für das Apothekenwesen. Die kleinteiligen Strukturen auf dem Apothekenmarkt führen im Gesamtsystem zu erheblichen Kosten. Einkauf, Organisation und EDV sind erfahrungsgemäß in größeren Einheiten wesentlich preisgünstiger. Darüber hinaus sind die Einzugsbereiche der Apotheken derzeit viel zu klein, um untereinander in den Wettbewerb zu treten.

Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass Apothekerinnen und Apotheker neben ihrer Hauptapotheke höchstens drei Filialapotheken betreiben dürfen. Wir verfügen über Institutionen wie die Monopolkommission und das Bundeskartellamt. Diese könnten auch auf dem Apothekenmarkt tätig werden, um Marktmissbrauch zu verhindern.

Es wird vielfach behauptet, dass eine Aufhebung des Mehrbesitzverbots die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gefährdet. Die entstehenden Apothekenketten würden sich nur die Rosinen heraussuchen.

In strukturschwachen und ländlichen Regionen gebe es dann gar keine Apotheken mehr. Aber auch das ist kein stichhaltiges Argument. Auch heute sind bei der Gründung einer Apotheke wirtschaftliche Gesichtspunkte wichtig. ApothekerInnen schätzten selbstverständlich ab, welche Umsätze sie an einem Standort erzielen können, bevor sie eine Apotheke aufmachen. Das ist auch der Grund, weshalb die Apothekendichte in Deutschland zwischen Stadt und Land und zwischen wohlhabenden und ärmeren Regionen sehr unterschiedlich ist. An diesem Kalkül würde sich auch auf einem freieren Apothekenmarkt nichts ändern. Aber auch weiterhin würden sich selbstverständlich ApothekerInnen außerhalb der Ballungsräume niederlassen. Denn dort wäre die Wettbewerbsintensität geringer.

Für ähnlich überholt halten wir das Fremdbesitzverbot. Wir sehen keinen Grund, warum der Betrieb einer Apotheke ausschließlich ApothekerInnen erlaubt sein soll. Selbstverständlich muss beim Verkauf von Arzneimitteln die Qualität der Beratung gewährleistet sein. Dafür reicht es aber völlig aus, wenn in jeder Apotheke ein qualifizierter Apotheker oder eine Apothekerin beschäftigt werden muss.

Das deutsche Apothekenrecht wird auch von EU-Seite unter Änderungsdruck gesetzt. Insbesondere das Fremdbesitzverbot, das den Besitz einer Apotheke nur Apothekerinnen und Apothekern erlaubt, ist mit dem EU-Recht kaum vereinbar. Einer Apotheke aus einem anderen EU-Land, die die in ihrem Herkunftsstaat zulässige Rechtsform der Kapitalgesellschaft hat, ist es gegenwärtig nicht möglich, in Deutschland eine Apotheke zu eröffnen. Das wird vom Europäischen Gerichtshof absehbar als Verstoß gegen die europarechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit gewertet werden. Wie sie das Fremdbesitzverbot beurteilen, haben die Richter bereits vor zwei Jahren in ihrem Optiker-Urteil" deutlich gemacht. DocMorris" durch die Celesio-Gruppe ist nur das jüngste Ereignis in diesem rasanten Prozess.

Damals hatte der EuGH entschieden, dass das bis dahin in Griechenland geltende Fremdbesitzverbot für Optikergeschäfte nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne auch mit Maßnahmen erreicht werden, die die Niederlassungsfreiheit weniger stark einschränken. Im Übrigen sei insbesondere die Möglichkeit, dass Kapitalgesellschaften ein Optikergeschäft durch einen angestellten Optiker betreiben, gemeinschaftsrechtlich zulässig.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass dieses Urteil auch auf Apotheken übertragbar ist. Deshalb hat sie bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Österreich und Spanien eingeleitet. Dort gelten für den Apothekenmarkt ähnliche Beschränkungen wie bei uns. Gegen Deutschland wird die Aufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens derzeit geprüft.

Spätestens bis 2009 ist mit einem Urteil aus Luxemburg zu rechnen und spätestens dann werden das Fremdbesitzverbot und in der Folge auch das Mehrbesitzverbot fallen. Gelten wird das Urteil nur für ausländische Gesellschaften, die sich in Deutschland betätigen wollen. Doch die Bundesregierung wird dann natürlich auch die Zugangsbeschränkungen für deutsche Anbieter aufheben müssen. Ansonsten käme es zur Inländer-Diskriminierung.

Die deutsche Apothekenlandschaft ist in erhebliche Bewegung geraten. Der Versandhandel wurde bereits mit der Gesundheitsreform 2004 zugelassen und ist inzwischen fast schon Alltag. Inzwischen hat der Wandel auch auf die Präsenzapotheken übergegriffen. Apothekerinnen und Apotheker schließen sich in Kooperationsverbünden zusammen. Franchise-Systeme starten. Und die Drogerie-Ketten und der Arzneimittel-Großhandel drängen auf den Apothekenmarkt. Der Kauf der Versandapotheke

Wir gehen davon aus, dass homöopathische Arzneimittel auch in den Apothekenketten erhältlich sein werden. Für Patientinnen und Patienten besteht weiterhin die Möglichkeit, homöopathische Arzneimittel zu bestellen. Die Apotheken sind verpflichtet, entsprechende Arzneimittel für Ihre Kundinnen und Kunden zu beschaffen. Letztendlich wird die Nachfrage das Angebot steuern. Vorstellbar ist auch, dass sich Apotheken oder Apothekenketten auf homöopathische Arzneimittel spezialisieren. Es wird auch weiterhin Patientinnen und Patienten geben, die homöopathische Arzneimittel anwenden möchten. Das von Ihnen geschilderte Beispiel USA kann sicherlich nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden. ( Hierzu passt sehr schön die Nachricht von den Übernahmeambitionen der CVS/Caremark an Celesio )

So ist zum Beispiel unklar, inwieweit sich die jeweiligen Konsummuster unterscheiden oder wie die Vertriebswege für homöopathische Arzneimittel geregelt sind. ( Frau Bender vieleicht, mir ist das überhaupt nicht unklar, daher die Anfrage )

Unabhängig davon haben wir uns im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die Krankenkassen Wahltarife für anthroposophische, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel anbieten, die bisher nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Wahltarife kommen den Bedürfnissen vieler Versicherter entgegen und führen auch dazu, dass homöopathische Arzneimittel nachgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Fabian Engelmann

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Fabian Engelmann MPH

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Büro Biggi Bender MdB

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag

11011 Berlin

Tel.: 030-227 71678

Fax.: 030-227 76667

www.biggi-bender.de

 

Pressemitteilung

Pressemitteilung v. 23.05.2013

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